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Aus: Ausgabe vom 22.12.2015, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Mehr Rentenbeiträge für Leiharbeiter

Kassel. Wegen unwirksamer Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) können die Sozialversicherungsträger Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe nachfordern. Die rund 3.300 betroffenen Leihfirmen können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, wie am Mittwoch erstmals das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Als Konsequenz steigen auch die Rentenansprüche der betroffenen Leiharbeiter.

Leiharbeiter haben Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für sie nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Die 2002 gegründete CGZP hat mehrere solcher Tarifverträge abgeschlossen. Nach Angaben von ver.di galten sie für 290.000 Beschäftigte. Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Die von ihr geschlossenen Tarifverträge waren daher unwirksam, so dass das sogenannte Equal-Pay-Gebot auf gleichen Lohn greift. Dies wirkt sich auch auf die Sozialversicherungsbeiträge aus, weil diese nicht nach den tatsächlich gezahlten, sondern nach den rechtlich zustehenden Löhnen berechnet werden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden bislang Beiträge in Höhe von 238 Millionen Euro nachgefordert. Ein Großteil davon wurde allerdings noch nicht beglichen.

Wie nun das BSG entschied, sind die Forderungen, die sich auf den Zeitraum von Dezember 2005 bis Dezember 2009 beziehen, im Grundsatz gerechtfertigt. Leihfirmen können sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen. Angesichts des jahrelangen arbeitsrechtlichen Streits um die Tariffähigkeit der CGZP habe ein schutzwürdiges Vertrauen nicht entstehen können. Weiter entschied das BSG, dass zu Gerichtsstreitigkeiten über solche Verfahren sämtliche betroffenen Beschäftigten beizuladen sind. Sie bekommen damit die Möglichkeit, Einfluss auf die für sie nachzuzahlenden Rentenbeiträge zu nehmen. Nachträgliche Lohnforderungen sind dagegen inzwischen verjährt.(AFP/jW)

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