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02.12.2015 / Inland / Seite 5

Keiner verantwortlich

Hartz IV: Staatsanwaltschaft weist Anzeigen gegen Regierungsmitglieder ab. Bund sei nicht zuständig für Anwendung des Bundesgesetzes

Susan Bonath

Für Hartz-IV-Bezieher gelten strenge Auflagen. Wer nicht befolgt, was das Jobcenter fordert, wird sanktioniert. Stufenweise dürfen die Behörden die Grundsicherung bis auf null kürzen, junge Menschen kann es sofort treffen. Das regelt das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) – ein Bundesgesetz. Doch darf die Legislative Konsequenzen wie Hunger, Verlust von Wohnung und Krankenversicherung einkalkulieren?

Der Hartz-IV-Bezieher Ralph Boes war von Mitte 2013 bis Ende November...

Artikel-Länge: 3636 Zeichen

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