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Aus: Ausgabe vom 23.04.2013, Seite 4 / Inland

Karlsruhe prüft ­Videoübertragung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe will noch vor Beginn der Hauptverhandlung gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer am 6. Mai in München entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video in einen zweiten Gerichtsaal übertragen werden muß. Einen entsprechenden Eilantrag hatte der Anwalt des NSU-Opfers Halit Yozgat am Wochenende eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Karlsruhe bestätigte. Die Verfassungshüter sollen demnach entscheiden, »ob es ein Gebot ist«, die Verhandlung des Oberlandesgerichts (OLG) München in einen zweiten Saal zu übertragen, damit mehr Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Das OLG lehnt solch eine Übertragung bislang ab. (AFP/jW)