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Aus: Ausgabe vom 08.11.2012, Seite 1 / Inland

Karlsruhe skeptisch zu Prozeßabsprachen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht steht der derzeitigen Praxis bei Absprachen zwischen Verteidigern, Anklage und Gericht in Strafprozessen skeptisch gegenüber. In der mündlichen Verhandlung über die sogenannten Deals bewerteten es die obersten Richter am Mittwoch als »besonders irritierend«, daß diese offenbar häufig ohne Einhaltung der dafür geltenden Vorschriften getroffen würden.

Der Zweite Senat verhandelt über drei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile, die aufgrund von Deals zwischen Richtern, Staatsanwälten und Anwälten zustande gekommen waren. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten. Absprachen in Strafprozessen gibt es seit vielen Jahrzehnten: Ein Angeklagter legt ein Geständnis ab und bekommt dafür Strafmilderung. Vor allem in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen wird dies häufig so gehandhabt.

(Reuters/jW)

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