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Aus: Ausgabe vom 28.01.2012, Seite 16 / Aktion

Berufsverbot als Privileg

Zum Schutz des kapitalistischen Staates werden auch heute Bürger und Medien behindert
Von Dietmar Koschmieder
Die vom Berufsverbot betroffenen Beamten in den 70er und 80er Jahren der BRD waren in einer Hinsicht privilegiert: Ihnen wurde mitgeteilt, daß es gegen ihre Einstellung oder ihren Verbleib im Beamtenapparat von seiten des Verfassungsschutzes erhebliche Bedenken gibt. Sie erhielten die Möglichkeit, Auszüge aus den Akten zu sichten und Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. In den Akten befanden sich »gerichtsverwertbare Erkenntnisse«, die Zweifel an der Verfassungstreue begründen sollten. Nachgewiesen wurde dadurch aber lediglich, daß die Betroffenen eine Reihe bürgerlich-demokratischer Rechte aktiv wahrgenommen haben: Mitarbeit in einer zugelassenen Partei, Kandidatur zu Wahlen für bürgerliche Parlamente, Teilnahme an genehmigten Demonstrationen und Kundgebungen. Aber immerhin war ihnen bekannt, daß es eine Akte gab und warum ihnen die Arbeit gekündigt wurde. Das ist ein Privileg, weil die meisten Ausgeforschten bis heute nicht wissen, daß es über sie eine Akte gibt. Und wie beispielsweise der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse Unternehmen zur Verfügung stellt und damit ihre Laufbahn beeinflußt.

Im Visier dieses Dienstes stehen nicht nur Beamte, sondern jeder, der nach Auffassung des Staatsschutzes die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« nicht verteidigt. Gemeint ist mit dieser Floskel aber nicht die Verfassung, geschützt werden soll die kapitalistische Gesellschaftsordnung. Deren Gefährdung geht von all jenen aus, die sie in Frage stellen oder gar überwinden wollen. Damit richtet sich der Staatsschutz ausdrücklich nicht nach dem Grundgesetz, in dem die kapitalistische Gesellschaftsordnung keineswegs festgeschrieben wurde.


Nach dieser Logik gerät auch die Tageszeitung junge Welt ins Visier der Staatsschützer. Sie sorgen für eine Reihe von Behinderungen. Dazu gehört, daß junge Welt regelmäßig in Verfassungsschutzberichten auftaucht. Und zwar ausdrücklich deshalb, weil man in dieser Zeitung in Beiträgen die kapitalistische Gesellschaftsordnung in Frage stellen darf. Nun tauchte vor einigen Monaten eine Extremismusbroschüre auf, die vom Bildungs- und Familienministerium mit über 125000 Euro gefördert wurde. Darin wird so mancher Blödsinn verbreitet. Zu den gefährlichen Zeitungen, vor denen da gewarnt wird, gehören neben junge Welt, Unsere Zeit und Rote Fahne auch das neue deutschland. Das sei ungerecht, empören sich viele Me­dien, weil das nd doch im Verfassungsschutzbericht gar nicht auftauche. Wohl deshalb werden von ihnen die anderen genannten linken Medien, die im Verfassungschutzbericht Erwähnung finden, nicht genannt. Nicht in der Linken-Anfrage im Bundestag, nicht in den Zeitungsberichten von taz bis nd, nicht in der Sendung Zapp von dieser Woche. Damit fallen aber diese Kolleginnen und Kollegen nicht nur der jungen Welt und anderen linken Medien in den Rücken: Diese Haltung ist ausgesprochen dumm. Denn es braucht nun wirklich nicht viel, von Staatsschutzbehörden beobachtet und öffentlich angeprangert zu werden. In Bayern genügte es, Juso zu sein oder eine »Franz Josef Strauß? Nein Danke«-Plakette zu tragen, um mit Berufsverbot konfrontiert zu werden. Über das nd wird man im Verfassungsschutzbericht künftig etwas finden, falls der linke Flügel der Linkspartei dort zu Wort kommen sollte. Wäre allein deshalb die Verurteilung in Unterrichtsmaterialien als »linksextremistisches Medium« gerechtfertigt?

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Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Thomas Jakob: An der Realtität vorbei Hier wird behauptet, die kapitalistische Gesellschaftsordnung sei keineswegs im Grundgesetz festgeschrieben. Ich frage mich, wie man denn auf so etwas kommt? Art. 2 und 3 des Grundgesetzes stellen ...

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