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Aus: Ausgabe vom 20.08.2009, Seite 2 / Inland

Karlsruhe verhandelt über Hartz IV

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20. Oktober über die Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Das gab das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt. Auf der Tagesordnung stehen Vorlagen des Bundessozialgerichts (BSG) und des Hessischen Landessozialgerichts (LSG). Betroffen sind bundesweit 1,8 Millionen Kinder unter 14 Jahren mit langzeiterwerbslosen Eltern. Seit 2005 erhalten sie ein sogenanntes Sozialgeld, damals einheitlich 60 Prozent der Regelleistung für alleinstehende Erwachsene, konkret 207 Euro. Das LSG Darmstadt befand dies am 29. Oktober 2008 für »weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar«. Das BSG hält es für unzulässig, den Bedarf der Kinder pauschal von dem eines Erwachsenen abzuleiten. (AFP/jW)