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Aus: Ausgabe vom 01.07.2009, Seite 5 / Inland

Streikrecht erneut außer Kraft

Hamburg. Das Hamburger Arbeitsgericht hat bereits zum dritten Mal einen Warnstreik von ver.di und GEW untersagt. Die Gewerkschaften dürfen in den Kitas der Hansestadt nun keinen Arbeitskampf für verbesserten Gesundheitsschutz führen. Die Arbeitsrichter fällten die Verbotsentscheidung am Dienstag auf Antrag der Kommunalen Arbeitgebervereinigung Hamburgs. Das Vorgehen der Kommune und des Gerichts ist im bundesweiten Ausstand der Kitabeschäftigten beispiellos. Als Vorwand dienen Bestimmungen des Hamburger Personalvertretungsgesetzes. Demgegenüber hat das Streikrecht in der Bundesrepublik Verfassungsrang. Ver.di hat den Warnstreik vorerst abgesagt, geht aber vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung.

(jW)