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Aus: Ausgabe vom 30.06.2009, Seite 4 / Inland

Entscheidung über Lissabon-Vertrag

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil über den EU-Vertrag von Lissabon. Die Richter entscheiden, ob Deutschland mit seiner Zustimmung zum Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. In den Klagen wird unter anderem gerügt, daß EU-Rechtsakte nicht ausreichend demokratisch legitimiert seien. Neben dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler hatte auch die Bundestagsfraktion der Linkspartei sowie eine Gruppe Juristen geklagt. Der Lissabon-Vertrag kann erst nach Ratifizierung durch alle 27 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten.

(ddp/jW)