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Aus: Ausgabe vom 05.04.2008, Seite 1 / Inland

Datenschützer gegen Onlinedurchsuchungen

Berlin. Die Datenschützer von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz in Berlin grundsätzlich gegen Onlinedurchsuchungen ausgesprochen. »Es ist nicht zulässig, ein System so zu manipulieren, daß man später daraus Daten auslesen kann«, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Freitag in Berlin. Er begrüßte zugleich die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das eine diesbezügliche Regelung in Nordrhein-Westfalen für nichtig erklärt hatte. Schaar bezweifelte zudem, daß das heimliche Eindringen in eine Wohnung, um dort auf einem Computer Ausspähsoftware zu installieren, verfassungskonform wäre. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Datenschützer u.a., daß Rechner von Berufsgruppen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, von Onlinedurchsuchungen ausgenommen werden.

(ddp/jW)

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