Leserbrief zum Artikel Corona und Arbeitsschutz: Im Häuserkampf
vom 13.04.2021:
Unverzichtbare Helfer
Arbeitsschutz in Betrieben und Einrichtungen ist ein wichtiger Bereich für Gesundheitsförderung und Prävention. In der Pandemie ist Coronaschutz eine ständige Tagesaufgabe. Wie sehr diese tägliche Herausforderung von privatwirtschaftlichen Interessen überlagert wird, zeigt dieser Beitrag »Im Häuserkampf« deutlich. Ein Blick zurück in die Geschichte der DDR zeigt, welche Bedeutung dem Arbeitsschutz zukam. So wurde bereits in den 1950er Jahren ein Betriebsgesundheitssystem mit gut ausgestatteten Betriebspolikliniken (151) aufgebaut. In das Betreuungssystem wurden in der Folge auch die Familienangehörigen einbezogen. Zahlreiche betriebliche Gesundheitshelfer, Hygiene- und Arbeitshygienehelfer, durch das DRK der DDR ausgebildet, unterstützten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit das Betriebsgesundheitswesen. Der Arbeitsschutz war bereits in der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 fest verankert. Danach mussten die Arbeitsbedingungen so beschaffen sein, dass die Gesundheit der Beschäftigten gesichert ist und Frauen einen besonderen Schutz genießen. Bereits in den 1950er Jahren war der verbindliche Einsatz von Sicherheitsinspektoren auf allen Ebenen eingeführt. Die BRD begann damit 1973. Um den Gesundheitsschutz auf eine breite Grundlage zu stellen, übernahm das DRK die Ausbildung zum Gesundheitshelfer. Das Rote Kreuz der DDR hat mehr als 1,5 Millionen Gesundheitshelfer ausgebildet. Nach einer Arbeitsschutzanordnung aus dem Jahr 1960 musste je 25 Beschäftigten im Betrieb ein Gesundheitshelfer vorhanden sein. Hygiene- und Arbeitshygienehelfer zählte das DRK mehr als 25.000. Die ehrenamtlichen Helfer waren eine unverzichtbare Hilfe in Betrieben und Einrichtungen und sorgten somit für die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen.