Leserbrief zum Artikel Karfreitags-Verbote: »Ihnen wird eine Sonderrolle zugestanden«
vom 01.04.2021:
Im stillen Kämmerlein
Natürlich ist die Versammlung zu Gottesdiensten mit der Religionsfreiheit zu begründen. In Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: »Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.« Und zur Ausübung der christlichen Religion gehört es nun mal, sich als Gemeinde zu versammeln. Niemand wird dazu genötigt, aber die Religionsangehörigen sollen die Möglichkeit dazu bekommen, unter Abstand und Einhaltung der Hygieneregeln selbstverständlich. Deswegen werden Gottesdienste in Kirchen angeboten. Beten kann man natürlich auch online, und Jesus hat sogar empfohlen, das im stillen Kämmerlein zu tun, um nicht damit anzugeben (Matthäus 6,6). Die Atheistenverbände kann man übrigens dazu beglückwünschen, das »Leben des Brian« zu zeigen. Dieser Film regt fragende Jugendliche viel mehr dazu an, sich mit dem Leben und der Botschaft Jesu zu beschäftigen, als etwa der blutrünstige Film »Die Passion Christi« von Mel Gibson.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 02.04.2021.