Leserbrief zum Artikel Familienstreit: Clinch unter Gewerkschaftern
vom 27.02.2021:
Einseitigkeit
Dieser Artikel hat mich entsetzt und drückt eine Einseitigkeit zur GDL aus. In fast allen Bereichen der Bahn ist die EVG die Mehrheitsgewerkschaft (EVG etwa 185.000, GDL etwa 30.000 Mitglieder). Laut den Tarifeinheitsgesetz (TEG) wird ab 2022 der Tarifvertrag gültig sein je nachdem, welche Einzelgewerkschaft die jeweilige Mehrheitsgewerkschaft ist. Die Deutsche Bahn verlangt einen Notar, um dies festzustellen. Die EVG hat dem zugestimmt, die GDL nicht. Zur Zeit ist es so, dass vom Arbeitgeber die jeweiligen Tarifverträge auf alle Arbeitnehmer angewandt werden. Ab 2022 wird dies nicht mehr der Fall sein. Weil die EVG mit dem Arbeitgeber die meisten als auch gute Tarifverträge abgeschlossen hat, sieht die GDL die Felle davonschwimmen. Dies drückt sich auch im Arbeitsbündnis der EVG zur Deutschen Bahn AG aus. Hier wird besonders der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer besonders deutlich. Als Mitglied der EVG macht das mich besonders stolz. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft kämpft, dass dieses Bündnis eingehalten wird. Dies hat mit der Mittelzuweisung des Bundes an die Deutsche Bahn zu tun (die DB-AG ist immer noch zu 100 Prozent in Bundeseigentum). Hier muss der Bund und die DB AG Verantwortung tragen. Deshalb lohnt es sich für mich sowohl als Service-MA als auch als EVG-Mitglied dafür zu kämpfen.