Leserbrief zum Artikel Traditionslinien: Legal, illegal, nicht egal
vom 02.03.2021:
Bereits 1951 Organisationsverbot
Bereits in der Wochenendausgabe der jW vom 27./28. Februar 2021 als auch in der heutigen Ausgabe vom 2. März 2021 wird das Verbot der FDJ in Westdeutschland in das Jahr 1954 gelegt. Richtig ist, dass das Bundesverwaltungsgericht am 16. Juli 1954 das Verbot der FDJ unanfechtbar beschlossen hat. Dieser Beschluss hat eine Vorgeschichte und die beginnt am 24. April 1951 mit einem Erlass der Bundesregierung gegen die Initiative zur Volksbefragung zur Wiederbewaffnung in Westdeutschland. Bereits am 19. September 1950 hatte die Bundesregierung ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst für die Mitglieder von KPD, FDJ und VVN erlassen. Auf den Tag genau mit dem Erlass der Bundesregierung von 1951 wurde die FDJ im Land Nordrhein-Westfalen verboten und sämtliche Vermögenswerte beschlagnahmt. Das vollständige Organisationsverbot auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 26. Juni 1951. Neben der Besetzung und Durchsuchung der Büros der Organisation durch die Polizei kam es zu Verhaftungen von Funktionären der Jugendorganisation und zu Hausdurchsuchungen. Diese staatlichen Maßnahmen beendeten die legale politische Arbeit der FDJ in Westdeutschland bereits im Jahre 1951.