Leserbrief zum Artikel »Amnestie« für Munitionsklau: Schützenhilfe für KSK
vom 24.02.2021:
Klare Straftat
Was mich wundert: Die Amnestie erfüllt glasklar den Paragraphen 258 des Strafgesetzbuches, »Strafvereitelung«: Dadurch dass Soldaten ihre gestohlenen Waffen und ihre gestohlene Munition anonym abgeben konnten oder können, wurden und werden die vermutlich einzigen Beweise für Diebstahl oder Verstöße gegen das (Kriegs-)Waffengesetz vernichtet. Wer das angeordnet und im Ministerium gebilligt hat, muss nicht nur entlassen, sondern angeklagt werden. Das scheint niemand zu sehen – gehen etwa alle stillschweigend von der Straffreiheit von Militärs aus (siehe Oberst Klein)? Das wäre kläglich.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 25.02.2021.