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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Erweiterte Befugnisse: Horch und Push vom 01.12.2020:

Im Hoheitsbereich der Länder

Die Bundespolizei soll künftig, außerhalb ihres eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich (z. B. Bahnhöfe, Bahnanlagen und Flughäfen), im Hoheitsbereich der Länder, Platzverweise erteilen dürfen, so sieht es das neue Bundespolizeigesetz vor.
Damit dürften beispielsweise BettlerInnen, TrinkerInnen und Obdachlose von der Bundespolizei weit über Bahnhofsvorplätze hinaus vertrieben werde. Damit wird die Bundespolizei de facto ermächtigt, z. B. im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main für Ordnung zu sorgen. Die Platzverweise der Bundespolizei sind auch nicht gerade billig: Mit dem Inkrafttreten der Gebührenverordnung der Bundespolizei im Oktober 2019 können Platzverweise den Betroffenen nun mit 88,95 Euro in Rechnung gestellt werden. Diese Strafgebühr wird ohne richterlichen Beschluss verhängt – sie liegt im Ermessen der einzelnen BeamtInnen!
Und: Müssen die BürgerInnen hierzulande künftig damit rechnen – jederzeit und überall –, von der Bundespolizei »anlassunabhängig überprüft« (Personalien-/Identitätsfeststellung) zu werden?
Thomas Brunst, Habichtswald