Leserbrief zum Artikel Stopp der Auszahlung von SS-Pensionen an Kollaborateure gefordert
vom 18.11.2020:
Nicht nur in Belgien
Nicht nur die Kollaborateure in Belgien erhalten Pensionen. Ich habe »gehört«, dass nach 1990 auch die SS-Männer in den baltischen Staaten, der Ukraine, Ungarn und Rumänien für ihren »Dienst für Deutschland« ordentliche Zahlungen erhielten. Im Gegensatz dazu mussten ihre Opfer, soweit sie überlebten, Nachweise für Zwangsarbeit in Form von Dokumenten, also Arbeitsbüchern, erbringen, was natürlich schwer möglich ist. So ungerecht kann dieser Rechts- und Sozialstaat sein. Welcher Geist steckt eigentlich in diesem System?