Leserbrief zum Artikel Kommentar: Konzernklagen verhindern
vom 13.11.2020:
Peinliche Panne
Der Atomausstieg steht. Und ist doch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder ein wenig ins Wanken geraten. Die Beschwerde zeigt einmal mehr die Profitgier der Atomkonzerne. Da lohnt sich ein Blick zurück. 2010 wurde vom Kabinett Merkel II (»schwarz-gelbe« Koalition) das Atomgesetz durch eine Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke im Sinne der Atomwirtschaft verlängert. Ein Jahr später explodierte das AKW in Fukushima. In einer beispiellosen 180-Grad-Kehrtwende und im Alleingang wurde Kanzlerin Merkel über Nacht zur Kernkraftgegnerin. Aus politischem Kalkül. Doch jetzt hat das höchste deutsche Gericht dem Gesetzgeber neue Hausaufgaben mit auf den Weg in die atomstromfreie Epoche gegeben. Für die Kanzlerin ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr als eine peinliche persönliche Panne. Es ist ein teures Nachspiel ihrer persönlichen Doppelwende! Aber der Steuerzahler wird ja die Zeche stumm und leise zahlen. (...)