Wer hat recht?
In diesem interessanten Bericht von Christina Müller ist betreffend »Alltagsmasken« wörtlich zu lesen: »Laut Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte darf diesen Utensilien allerdings mangels erwiesenem Nutzen keine Wirkung zugeschrieben werden.« Und zwei Spalten weiter heißt es zur Begründung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf, welches die Verhängung einer 14tägigen Quarantäne eines Schülers, dessen Lehrerin positiv auf das Virus getestet worden war, für rechtens erklärt hat: »Dass er dabei durchgängig eine Alltagsmaske getragen habe, ist laut VG nicht relevant. Denn diese schütze nicht vor einer Verbreitung des Virus über die Atemluft.« Für mich ein Wunder, dass solche Statements in der jungen Welt veröffentlicht werden, da kritische Äußerungen über »Coronamaßnahmen« ansonsten mainstreamkonform als abstruse Verschwörungstheorien betitelt werden. Aber als »großer Aufmacher« erscheint es natürlich auch nicht, obwohl hier doch ein eklatanter Widerspruch herrscht zwischen einer Bundesanstalt bzw. der Rechtsprechung und politisch gewollten Entscheidungen! Wer lügt?
Peter Dehmer
Veröffentlicht in der jungen Welt am 27.10.2020.