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Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Julian Assange: Staatsfeind Nummer eins vom 28.09.2020:

Vorsätzliche schwere Körperverletzung

Gut, dass die junge Welt beharrlich über Julian Assange berichtet. Das in dem Artikel geschilderte Szenario: Wecken um fünf Uhr morgens, »mit Handschellen gefesselt in eine Wartezelle verbracht, dann nackt ausgezogen und geröntgt« – und das seit dem 7. September 2020! Wer hat die Indikation für eine (oder gar mehrere?) Röntgenaufnahmen (welcher Organe?) gestellt? Ist dokumentiert, wie hoch die bisher erreichte Strahlendosis des Wikileaks-Gründers ist? Wer ist für die regelmäßige schwere Körperverletzung verantwortlich?
Es ist davon auszugehen, dass tägliches Röntgen ohne tatsächliche medizinische Indikation unnötig und damit einer vorsätzlichen schweren Körperverletzung entsprechend einzustufen ist. Im (bundesdeutschen) Röntgenpass gemäß Paragraph 28 Röntgenverordnung ist zu lesen: »Das höchste Gut eines Menschen ist seine Gesundheit.« Zur Gesundheit gehört auch der seelische Gesundheitszustand Assanges, dem eine klinische Depression attestiert wurde. Im Falle seiner Auslieferung an die USA würde das Suizidrisiko steigen. Diese Angaben sind gemäß der Strategie der US-Seite alle übertrieben: Ein Mensch mit Depression sei weder in der Lage, ein Buch zuschreiben noch eine Organisation zu leiten!
Die Bildunterschrift zu diesem Artikel fasst den jahrelang andauernden Skandal treffend zusammen. Kein Halt vor dem Recht: Die US-Administration unternimmt alles, um eigene Verbrechen zu vertuschen.
Dr. Annette Bänsch-Richter-Hansen, Wiesbaden