Leserbrief zum Artikel Kritik an »Hygienedemos«: »Aktuell geht es darum, die Rechten zurückzudrängen«
vom 19.05.2020:
Rechte dürfen
Wurde den rechten Provokateuren geistige Behinderung attestiert? »Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.« (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/hessen_beschliesst_maskenpflicht_barrierefrei.pdf)