Leserbrief zum Artikel Kommentar: Merkel hamstert
vom 20.03.2020:
Grundgesetz durchsetzen
Gut, dass die finanzielle Unterstützung auch für Selbständige und den Mittelstand organisiert wird und hoffentlich auch so unbürokratisch umgesetzt wird wie angekündigt.
Eine Gruppe von Besitzenden sollte unbedingt zur Abfederung dieser Krise herangezogen werden, weil ihre Forderungen für viele Pandemiebetroffene der finanzielle Todesstoß sein könnten: die Immobilieneigentümer.
Nicht die, die nur ein oder zwei Wohnungen besitzen und die Mieten für die Bezahlung ihrer Finanzierungskredite brauchen.
Die vielen anderen jedoch, die seit Jahrzehnten von den Erwerbstätigen ständig steigende, inzwischen horrende Mieten kassieren, sollten in dieser Situation auch einen außergewöhnlichen Beitrag leisten. Die ständig steigenden Zuflüsse dieser Personengruppe beruhen nicht auf Leistung, sondern nur darauf, dass es zuwenig Wohnungen und Ladengeschäfte gibt, Grund und Boden nicht vermehrbar sind – ein Dach über dem Kopf jedoch, sei es privat oder geschäftlich, eine Notwendigkeit ist.
Zwei Monate ganz auf die Miete von Coronabetroffenen zu verzichten und danach auf 50 Prozent, bis alles wieder normal läuft, wäre ein angemessener Solidaritätsbeitrag, der von diesen Leuten ohne weiteres zu leisten wäre – und viele Existenzen finanziell retten könnte, hoffentlich.
Abzulehnen ist, dass wir, die Steuerzahler, auch diesen Leuten etwas bezahlen, um ihre Mieter zu entlasten. Diese Quatschidee hat Bild gestern verbreitet. Der Münchner OB appellierte gleichzeitig an die Vermieter, bei Mietrückständen nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Appellieren reicht hier nicht, dazu ist die Gier zu groß. Der Beitrag der Immobilieneigentümer braucht, wie bei den Jobs, ein gesetzliches Fundament. Beim Kurzarbeitergeld war dies möglich, warum soll das bei den Wohnungen, die noch lebenswichtiger als die Jobs sind, nicht möglich sein?
Diesen Anspruch der Gemeinschaft juristisch zu begründen, könnte eine Sternstunde für fähige Verfassungs- und Ziviljuristen sein. Erinnern wir uns an die Aussage des Oberstaatsanwalts Meindl vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags im Fall Mollath: »Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ...« Dass das stimmt und täglich praktiziert wird, weiß jeder Jurist. Bisher dienen die juristischen Gesetzesauslegungen jedoch häufig nicht dazu, die Wertvorstellungen der Art. 3, 14 Abs. 2 und 20 Abs. 1 GG Realität werden zu lassen. Die Coronapandemie ist hierzu eine einmalige Gelegenheit und könnte ein Meilenstein bei der schon lange verspäteten Realisierung unseres Grundgesetzes werden.
Obdachlose haben wir schon genügend. Ein Grundrecht auf menschenwürdiges Wohnen sollte endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden, »Gated communities«, vor denen Obdachlose vegetieren wie in den USA, das entspricht nicht unserem Grundgesetz.
Eine Gruppe von Besitzenden sollte unbedingt zur Abfederung dieser Krise herangezogen werden, weil ihre Forderungen für viele Pandemiebetroffene der finanzielle Todesstoß sein könnten: die Immobilieneigentümer.
Nicht die, die nur ein oder zwei Wohnungen besitzen und die Mieten für die Bezahlung ihrer Finanzierungskredite brauchen.
Die vielen anderen jedoch, die seit Jahrzehnten von den Erwerbstätigen ständig steigende, inzwischen horrende Mieten kassieren, sollten in dieser Situation auch einen außergewöhnlichen Beitrag leisten. Die ständig steigenden Zuflüsse dieser Personengruppe beruhen nicht auf Leistung, sondern nur darauf, dass es zuwenig Wohnungen und Ladengeschäfte gibt, Grund und Boden nicht vermehrbar sind – ein Dach über dem Kopf jedoch, sei es privat oder geschäftlich, eine Notwendigkeit ist.
Zwei Monate ganz auf die Miete von Coronabetroffenen zu verzichten und danach auf 50 Prozent, bis alles wieder normal läuft, wäre ein angemessener Solidaritätsbeitrag, der von diesen Leuten ohne weiteres zu leisten wäre – und viele Existenzen finanziell retten könnte, hoffentlich.
Abzulehnen ist, dass wir, die Steuerzahler, auch diesen Leuten etwas bezahlen, um ihre Mieter zu entlasten. Diese Quatschidee hat Bild gestern verbreitet. Der Münchner OB appellierte gleichzeitig an die Vermieter, bei Mietrückständen nicht von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Appellieren reicht hier nicht, dazu ist die Gier zu groß. Der Beitrag der Immobilieneigentümer braucht, wie bei den Jobs, ein gesetzliches Fundament. Beim Kurzarbeitergeld war dies möglich, warum soll das bei den Wohnungen, die noch lebenswichtiger als die Jobs sind, nicht möglich sein?
Diesen Anspruch der Gemeinschaft juristisch zu begründen, könnte eine Sternstunde für fähige Verfassungs- und Ziviljuristen sein. Erinnern wir uns an die Aussage des Oberstaatsanwalts Meindl vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags im Fall Mollath: »Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ...« Dass das stimmt und täglich praktiziert wird, weiß jeder Jurist. Bisher dienen die juristischen Gesetzesauslegungen jedoch häufig nicht dazu, die Wertvorstellungen der Art. 3, 14 Abs. 2 und 20 Abs. 1 GG Realität werden zu lassen. Die Coronapandemie ist hierzu eine einmalige Gelegenheit und könnte ein Meilenstein bei der schon lange verspäteten Realisierung unseres Grundgesetzes werden.
Obdachlose haben wir schon genügend. Ein Grundrecht auf menschenwürdiges Wohnen sollte endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden, »Gated communities«, vor denen Obdachlose vegetieren wie in den USA, das entspricht nicht unserem Grundgesetz.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 21.03.2020.