Leserbrief zum Artikel DDR-Geschichte: Mit poststalinistischen Mitteln
vom 13.02.2020:
Widerspruch nicht eingegangen
Im Artikel von Arnold Schölzel über die Verfahren der Schiedskommission im Januar 1990 wird ausgeführt, dass Egon Krenz gegen die Entscheidung der Schiedskommission über seinen Parteiausschluss Widerspruch eingelegt habe. Nach meiner Kenntnis als damaliger stellvertretender Vorsitzender der Schiedskommission hat Krenz diesen Widerspruch zwar gegenüber den Medien angekündigt. Tatsächlich ist er jedoch bei der Schiedskommission nicht eingegangen. Das gilt zumindest für den Zeitraum bis Ende Februar. Danach bin ich aus der Schiedskommission zurückgetreten.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 19.02.2020.