Leserbrief zum Artikel Armut: Grundrente reicht nicht
vom 10.02.2020:
Anspruch auf Teilhabe
Man muss wahrhaftig kein Mathegenie sein, um zu erkennen, dass die sogenannte Grundrente doch zu knapp berechnet ist, alleine schon, wenn man die steigenden Ausgaben wie zum Beispiel beim Strompreis zugrunde legt! Und ja, es braucht ein langfristiges Konzept bei der Rente, worauf sich die Menschen verlassen können, und auch das Thema Erwerbsminderungsrente darf dabei nicht stiefmütterlich behandelt werden, denn die Menschen, die auf diese EU-Rente angewiesen sind, bekommen diese nicht aus Spaß an der Freude! Und hier kommt noch ein weiterer Baustein, der in der hiesigen Sozialpolitik nicht außer acht gelassen werden darf, die sogenannte Grundsicherung. Es gibt nicht nur Menschen im Alter, die auf Grundsicherung angewiesen sind, sondern auch jüngere Menschen. Und diese Menschen dürfen sich nicht als das letzte Rad am Wagen der Gesellschaft fühlen, denn es gibt auch jüngere Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Grundsicherung angewiesen sind. Aber wie kommt es dazu? Diese jüngeren Menschen fallen in die Grundsicherung, weil sie nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind und somit das Jobcenter nicht zuständig ist und zum Teil wegen der geringen Zahl an Arbeitsjahren die Erwerbsminderungsrente noch nicht greift oder rentiert. Aber auch diese jungen Menschen haben ein Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und ein Leben in Würde, dies darf Mensch nicht vergessen, wenn es um eine Politik der sozialen Gerechtigkeit geht.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 11.02.2020.