Leserbrief zum Artikel Antikommunistische Justiz: Feindstrafrecht
vom 03.01.2020:
Ohne Erfolg
Zu Ihrem sehr informativen Artikel über die Berufsverbote in der BRD möchte ich noch einen Aspekt hinzufügen, den ich selbst (und nicht nur ich) erlebt habe.
Ich habe 1980 mein II. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien abgelegt. Danach wurden all meine Bewerbungen abgelehnt, da z. Zt. eine »Lehrerschwemme« herrsche. Man konnte sich damals zweimal im Jahr bei den hessischen RPs (Regierungspräsidenten) bewerben. Das habe ich in den folgenden Jahren bei zahlreichen RPs versucht. Immer die gleiche Ablehnung. Dies passierte nicht nur mir, sondern auch anderen Kollegen. Nach einigen Jahren erhielt ich erneut eine Ablehnung wegen »Lehrerschwemme«, allerdings vom RP Darmstadt auch die Berechtigung, mich als »Studienassessor o. A.« zu bezeichnen. Dem offenbar sehr humorigen Beamten teilte ich mit, dass ich daran kein Interesse habe, ich hätte mich für eine Stelle als »Studienrat z. A.« beworben. Das Wichtigste liegt wie immer im Detail: Das Kürzel »o. A.« heißt »ohne Anstellung«, »z. A.« heißt »zur Anstellung« (auf Probe). Zum Lebensunterhalt habe ich daraufhin eine linke Buchhandlung in Michelstadt/Odenwald für 25 Jahre betrieben. Man kann also sagen, dass mein Berufsverbot nicht erfolgreich gewesen ist.
Ich habe 1980 mein II. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien abgelegt. Danach wurden all meine Bewerbungen abgelehnt, da z. Zt. eine »Lehrerschwemme« herrsche. Man konnte sich damals zweimal im Jahr bei den hessischen RPs (Regierungspräsidenten) bewerben. Das habe ich in den folgenden Jahren bei zahlreichen RPs versucht. Immer die gleiche Ablehnung. Dies passierte nicht nur mir, sondern auch anderen Kollegen. Nach einigen Jahren erhielt ich erneut eine Ablehnung wegen »Lehrerschwemme«, allerdings vom RP Darmstadt auch die Berechtigung, mich als »Studienassessor o. A.« zu bezeichnen. Dem offenbar sehr humorigen Beamten teilte ich mit, dass ich daran kein Interesse habe, ich hätte mich für eine Stelle als »Studienrat z. A.« beworben. Das Wichtigste liegt wie immer im Detail: Das Kürzel »o. A.« heißt »ohne Anstellung«, »z. A.« heißt »zur Anstellung« (auf Probe). Zum Lebensunterhalt habe ich daraufhin eine linke Buchhandlung in Michelstadt/Odenwald für 25 Jahre betrieben. Man kann also sagen, dass mein Berufsverbot nicht erfolgreich gewesen ist.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 09.01.2020.