Leserbrief zum Artikel Forschungsprojekt zu Polizeigewalt: Dunkelfeld beleuchtet
vom 28.09.2019:
Verkehrsregeln
Damals war ich Lkw-Fahrer auf einem Tanklastzug. Mein üblicher Arbeitsbeginn lag regelmäßig zwischen 2.00 und 3.00 Uhr morgens. Auf einer am Tag vielbefahrenen Straße näherte ich mich einer Ampelkreuzung. Die Anlage zeigte, schon lange bevor ich sie erreichte, Grün – davor ein Streifenwagen, in dem sich zwei Beamte bei eingeschalteter Innenbeleuchtung angestrengt unterhielten. Um sie auf die Möglichkeit der freien Weiterfahrt aufmerksam zu machen, betätigte ich die stotternde Hupe meines antiken »Käfers«, was die beiden (…) Streifenpolizisten aber in keinster Weise beeindruckte. Darum stieg ich schließlich aus und klopfte an das Beifahrerfenster besagten Streifenwagens. Auf die Frage eines der Beamten, was ich denn möchte und ob ich es etwa eilig habe, antwortete ich: »Na ja, eilig eigentlich nicht. Schließlich bin ich auf dem Weg zur Arbeit und nicht auf der Flucht!« Dieses letzte Wort schien den Jagdinstinkt eines der Beamten geweckt zu haben, worauf er mich einer »Verkehrskontrolle« unterzog. Auf meine Frage hin, ob er das jetzt nicht lächerlich fände, bezog er meine Bezeichnung der Situation auf sich, machte mich darauf aufmerksam, dass dies den Tatbestand der »Beamtenbeleidigung« erfülle und ich froh sein könne, ihnen nicht auf die Wache folgen zu müssen. Natürlich erkannte ich die Aussichtslosigkeit meiner Position und erklärte, auf gar keinen Fall ihn gemeint zu haben, lobte die »wertvolle« Arbeit der Polizei, (…) gab mich schuldbewusst, wie von ihm sicher erwartet – und wurde bestätigt, indem er sagte, man könne ja mit ihm reden, mir vorschriftsgemäß eine gute Fahrt wünschte, versehen mit dem unendlich wertvollen Rat, vorsichtig zu fahren und mich stets an die Verkehrsregeln zu halten. Wahrscheinlich ersparte ich mir eine Anzeige, weil ich in dem Moment nicht aussprach, was ich dachte. Bis heute halte ich mich so an die Verkehrsregeln im Umgang mit der Polizei.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 30.09.2019.