Leserbrief zum Artikel Urteile im Lügde-Prozess: Spitze des Eisbergs
vom 06.09.2019:
Ohne Bedenken
Gegen die beiden pädophilen Angeklagten im Fall Lügde wurde Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Strafvollstreckung angeordnet. Die Nazis hatten die Sicherungsverwahrung mit Gesetz vom 24. November 1933 eingeführt, sie überdauert bis heute. In der DDR wurde sie in den 1950ern vom obersten Gericht verboten, da sie »nationalsozialistischen Ungeist« atme. Solche Bedenken teilten westdeutsche Richter nie!
Veröffentlicht in der jungen Welt am 12.09.2019.