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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Schlagworte: Rotlicht: Deutscher Adel vom 24.07.2019:

Irrtum

In Deutschland gilt für die Staatsbürgerschaft das Blutrecht, d. h. deutsch ist, wer von deutschen Eltern abstammt. Im Gegensatz dazu gilt in Frankreich Recht von Blut und Boden; d. h. französisch ist, wer entweder von französischen Eltern abstammt oder wer auf französischem Boden geboren ist. Das ist das republikanisch fortschrittlichere Recht; ähnliches gilt in der Türkei oder den USA.
Siehe auch die deutsche Debatte um die Staatsbürgerschaft – da gilt jetzt so ein Optionsrecht bezüglich des Bodens, auf dem man geboren ist.
Armin Christ