Leserbrief zum Artikel Kommentar: Schreibtischtäter
vom 02.05.2019:
Aufwiegelung zur Gewalt
In der o.a. Ausgabe berichten Sie über die »Stimmungsmache zur Unterstützung eines Militärputsches gegen die gewählte Regierung eines Landes ...« Sie stellen richtig fest, daß die meisten Massenmedien in der Bundesrepublik sich an dieser Hetze beteiligen. Aber auch unsere Regierung ist an der Hetze und Manipulation beteiligt, weil sie den demokratisch gewählten Präsidenten Nicolas Maduro aus verständlichen Gründen nicht mag und daraufhin den Putschisten Juan Guaidó als selbsternannten Präsidenten anerkannt hat.
In besonderer Weise wächst der breitschultrige Bundesaußenminister in dieser Sache über sich hinaus, indem er sich mit sogenannten Oppositionellen, darunter der »Schattenaußenminister« Julio Borges, traf, um ihnen die Unterstützung der Bundesrepublik zu versichern.
Die Handlungsweise der Bundesregierung und insbesondere des Herrn Maas erfüllt nach meiner Meinung den Tatbestand des Paragraphen 130 Abs. 1 des StGB der Volksverhetzung. Der öffentliche Frieden wird gestört, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung wird aufgerufen, Gewalt- und Willkürmaßnahmen werden gefordert, die Menschenwürde anderer – in dem Falle des gewählten Präsidenten – wird angegriffen.
Es sollte also eine Prüfung des Sachverhalts erfolgen, die mindestens eine Unterlassung zur Folge haben muss.
In besonderer Weise wächst der breitschultrige Bundesaußenminister in dieser Sache über sich hinaus, indem er sich mit sogenannten Oppositionellen, darunter der »Schattenaußenminister« Julio Borges, traf, um ihnen die Unterstützung der Bundesrepublik zu versichern.
Die Handlungsweise der Bundesregierung und insbesondere des Herrn Maas erfüllt nach meiner Meinung den Tatbestand des Paragraphen 130 Abs. 1 des StGB der Volksverhetzung. Der öffentliche Frieden wird gestört, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung wird aufgerufen, Gewalt- und Willkürmaßnahmen werden gefordert, die Menschenwürde anderer – in dem Falle des gewählten Präsidenten – wird angegriffen.
Es sollte also eine Prüfung des Sachverhalts erfolgen, die mindestens eine Unterlassung zur Folge haben muss.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 03.05.2019.