Leserbrief zum Artikel Rechtsfragen sind Machtfragen: Recht und Klassenkampf
vom 15.04.2019:
Recht zur Ausbeutung
Ausgerechnet eine »klare Sprache« attestieren Sie dem Autor Rolf Geffken in seinem »Handbuch für Beschäftigte«! Dabei stammt der aus der »Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen«. Wer die Arbeiter immer noch als »Arbeitnehmer« bezeichnet, hat wirklich eine klare Sprache, ein klar bürgerliche Sprache. Arbeiter sind Lohnnehmer und nicht Arbeitnehmer! Im Gegenteil, sie sind »Arbeitgeberinnen«, denn sie geben ihre Arbeitskraft her. Genausowenig wie der »Arbeitgeber« Arbeit gibt, sondern Lohn! Daher gefällt mir der Begriff »Lohnsklaven«. Das sind Menschen, die gezwungen sind, ihr Arbeitskraft – das einzige, was sie haben – gegen Lohn zu verkaufen. Und genau wie verdiente Sklaven im alten Rom sich am Ende noch freikaufen konnten, bin ich jetzt auch ein freigekaufter Lohnsklave, nämlich Rentner! Auch das Arbeitsrecht ist Klassenrecht, es ist das Recht der Kapitalisten, die Arbeiter auszubeuten. Auf dieses »Recht« sollte man sich also nicht unbedingt abstützen, wenn man links ist, aber das ist die SPD ja schon lange nicht mehr. War sie es jemals?
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.04.2019.