Leserbrief zum Artikel Faschismus: Adenauers braune rechte Hand
vom 08.04.2019:
Konterfei im Kanzleramt
Globkes Konterfei hängt nach wie vor im Bundeskanzleramt! Auf Anfrage schrieb mir die Poststelle des Kanzleramts am 22. August 2018: »In einem Verwaltungsflügel des Bundeskanzleramtes hängen, wie auch schon im Bonner Bundeskanzleramt, Portraitfotos aller bisherigen Chefs des Bundeskanzleramtes, darunter auch eines von Herrn Dr. Globke. Sie sind einheitlich groß (Rahmen ca. DIN-A-4 groß), in schwarzweiß fotografiert, einheitlich gerahmt und in chronologischer Reihenfolge gehängt. Das Passepartout enthält jeweils in zwei Zeilen die Angaben von Namen und Amtszeit (hier: »Dr. Hans Globke, 1953–1963«). Eine Wertung ihres Wirkens oder Vorlebens ist damit nicht verbunden. Letzteres bleibt den unabhängigen Forschungsprojekten zur Aufarbeitung der NS-Belastung des Bundeskanzleramtes vorbehalten, die derzeit von wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden.«
Das Institut für Strafrecht der Universität von Amsterdam hat allerdings längst unter Federführung von Christiaan F. Rüter und Dick W. de Mildt eine umfangreiche Sammlung über deutsch-deutsche Justiz und Naziverbrechen erarbeitet. 1.426 Namen wurden nicht aufgenommen, weil sie nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder zum Tode verurteilt worden sind oder weil das gegen sie geführte Verfahren nach 1991 für rechtsstaatswidrig erklärt wurde.
Da sich der Name des früheren Kanzleramtschefs weiterhin auf der Liste befindet, war das in der DDR gegen ihn geführte Verfahren – so ist zu schlussfolgern – weder rechtsstaatswidrig, noch erfolgte eine Rehabilitation durch ein bundesdeutsches Gericht.
Globke gilt seit über 55 Jahren als überführter und zu Recht verurteilter Naziverbrecher.
Bedarf es eines Kommentars?
Das Institut für Strafrecht der Universität von Amsterdam hat allerdings längst unter Federführung von Christiaan F. Rüter und Dick W. de Mildt eine umfangreiche Sammlung über deutsch-deutsche Justiz und Naziverbrechen erarbeitet. 1.426 Namen wurden nicht aufgenommen, weil sie nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder zum Tode verurteilt worden sind oder weil das gegen sie geführte Verfahren nach 1991 für rechtsstaatswidrig erklärt wurde.
Da sich der Name des früheren Kanzleramtschefs weiterhin auf der Liste befindet, war das in der DDR gegen ihn geführte Verfahren – so ist zu schlussfolgern – weder rechtsstaatswidrig, noch erfolgte eine Rehabilitation durch ein bundesdeutsches Gericht.
Globke gilt seit über 55 Jahren als überführter und zu Recht verurteilter Naziverbrecher.
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Veröffentlicht in der jungen Welt am 12.04.2019.