Leserbrief zum Artikel Ausbürgerung von »Terroristen«: »Terrorkämpfern« droht Passentzug
vom 05.03.2019:
Belanglose Frage
Die Frage der Staatsbürgerschaft ist doch völlig uninteressant, wenn es um Kriegsverbrechen geht: Diese sogenannten Terrorkämpfer und ihre Hintermänner bzw. Auftraggeber gehören vor ein Kriegsgericht! Dabei ist die Frage der Staatsbürgerschaft zweitrangig. Sie kommt erst ins Spiel, wenn der Staat seine Verantwortung gegenüber seinen Staatsbürgern wahrnimmt. Hieran sehen wir auch, wie unsinnig doppelte Staatsbürgerschaften sind.