Leserbrief zum Artikel Sanktionsregime: Bis aufs letzte Hemd
vom 20.02.2019:
Wer trägt dann noch Zeitungen aus?
Als Zeitungsausträgerin habe ich in all meinen bisherigen Berufsjahren noch nie mehr als 630,00 Euro brutto/Monat verdient. Tageszeitungen werden in sechs Nächten pro Woche zugestellt – d. h. für die Arbeit Samstag nachts bekomme ich generell keinen freien Ausgleichstag in der Woche. Eine durchschnittliche Fünftagewoche, wie die meisten anderen Beschäftigten sie arbeitsvertraglich haben, gibt es in meinem körperlich anstrengenden Job nicht – und was regelmäßige Nachtarbeit auf Dauer für die Gesundheit bedeutet, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht weiter darzulegen. Und nun soll ich nach dem Willen des Ifo-Institutes als Arbeitslosengeld-II-»Aufstockerin« zukünftig auch noch komplett auf meine Erwerbstätigenfreibeträge verzichten, die für mich den einzigen positiven Anreiz darstellen, derartige Arbeitsbedingungen hinzunehmen!? Sollte das wirklich so eintreten, werden sich die Zeitungsverlage in großem Stil nach neuem Zustellpersonal umsehen müssen – sofern sich dann unter diesen Bedingungen überhaupt noch jemand für diese Arbeit bewirbt.