Leserbrief zum Artikel Sozialstaat: Karlsruhe prüft Hungerstrafen
vom 01.11.2018:
Mittelalterlich
Danke für den ausgezeichneten Artikel. So ist es. Hartz-IV-»Sanktionen« sind mittelalterliche Leib- und Hungerstrafen. Jede Kürzung bedeutet Hunger (Entzug von Geld für Nahrung und Strom/Kochmöglichkeit), Verlust jeder Freizügigkeit (Fahrgeld), Dunkelheit und im Winter Kälte (Strom für Licht und Heizung) und Versagung von medizinischer Hilfe (kein Geld für Medikamente und Fahrten zum Arzt). Jede »Sanktion« kommt einer Körperverletzung gleich. Es ist unglaublich, dass wohlhabende(re) Politiker und Mitbürger noch immer dafür plädieren, Arme obdachlos zu machen (»Vollsanktion« mit Mietstreichung) oder doch wenigstens (»Sanktionen nach Augenmaß«) »ein bisschen« hungern und frieren zu lassen, auch Schwangere und junge Mütter und ihre Kinder. Das Urteil des BVG wird klarmachen, wie es um das Demokratie- und Menschenrechtsverständnis in Deutschland bestellt ist.