Leserbrief zum Artikel Sozialstaat: Karlsruhe prüft Hungerstrafen
vom 01.11.2018:
Kontraproduktiv und rechtswidrig
Danke für den neuerlichen Artikel zu den mittelalterlichen Hungerstrafen, beschönigend »Sanktion« genannt. Nicht nur ich selbst habe es (nach damals rund 40 Berufsjahren) erfahren; auch auf der Lesereise mit meinem Buch »Heart’s Fear« höre ich immer wieder Fallgeschichten: »Sanktionen« werden keineswegs nur bei »Pflichtverletzungen« verhängt, sondern auch willkürlich; jeder Vorwand ist da recht, z. B.: »Antrag zu früh (!) abgegeben«, und jede Amtslüge, z. B.: »Frist nicht eingehalten« (die jedoch eingehalten wurde). Wer wäre damit einverstanden, einen Mörder mit dem Entzug von Nahrung, Strom (also Licht, Heizung), Medikamenten und ärztlicher Versorgung zu bestrafen? Dies gälte als Menschenrechtsverletzung und ist deshalb undenkbar. Selbst Schwerverbrechern darf das Existenzminimum nicht genommen werden. Doch mit eben dieser Strafe werden monatlich 80.000–90.000 unbescholtene Bürger bestraft; bedroht davon sind grundsätzlich alle Hartz-IV-Beziehenden. Bei »Vollsanktion« entfällt auch der Krankenversicherungsschutz (also die ärztliche Versorgung). 2017 gab es 34.000 solche Komplettstreichungen, die schlimmstenfalls zu Obdachlosigkeit führen.
Man kann nur immer wieder die Frage stellen: Wieso darf gegen unbescholtene Bürger eine Strafe verhängt werden, die man (als Menschenrechtsverletzung) nicht einmal Kriminellen zumuten würde? Und dies alles ohne Vorliegen einer Straftat, ohne Verhandlung, ohne Gerichtsurteil?
»Sanktionen« dienen der Disziplinierung der Armen und der Ersparnis – zwischen 2008 und 2017 wurden so 1,7 Milliarden Euro gespart. »Sanktionen« treffen auch erwerbstätige »Aufstockende«, Schwangere und alleinerziehende Mütter. »Sanktionen« sind absurd, brutal, menschenverachtend, kontraproduktiv und rechtswidrig und gehören abgeschafft.
Man kann nur immer wieder die Frage stellen: Wieso darf gegen unbescholtene Bürger eine Strafe verhängt werden, die man (als Menschenrechtsverletzung) nicht einmal Kriminellen zumuten würde? Und dies alles ohne Vorliegen einer Straftat, ohne Verhandlung, ohne Gerichtsurteil?
»Sanktionen« dienen der Disziplinierung der Armen und der Ersparnis – zwischen 2008 und 2017 wurden so 1,7 Milliarden Euro gespart. »Sanktionen« treffen auch erwerbstätige »Aufstockende«, Schwangere und alleinerziehende Mütter. »Sanktionen« sind absurd, brutal, menschenverachtend, kontraproduktiv und rechtswidrig und gehören abgeschafft.