Leserbrief zum Artikel Keine weiteren Ermittlungen: Mord? Kein Interesse
vom 30.11.2018:
Mord verjährt nicht
Am 7. Januar 2005 verbrennt ein Asylant, »in Gewahrsam« genommen bei einer Personenkontrolle, in einer Zelle des Polizeireviers. Die zuständigen Beamten behaupten, er habe sich selbst angezündet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Tote an sein Bett gefesselt war, seine Leiche schwere Kopfverletzungen aufwies und der Revierleiter den Feueralarm mehrfach ausgeschaltet hatte, während er unter Zeugen über eine Sprechanlage laute Schreie des Asylanten hörte. Im Dezember 2012 wird dieser Revierleiter wegen »fahrlässiger Tötung« zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein neues Ermittlungsverfahren und ein Brandgutachten im Jahr 2016 ergeben, dass der Asylant nur mit Hilfe eines Brandbeschleunigers so schnell zu Tode kommen konnte. Kurz darauf wird dem ermittelnden Staatsanwalt der Fall entzogen, und die neue Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren 2017 ein. Die Familie des Opfers legt Beschwerde ein; am 29. November 2018 weist der Generalstaatsanwalt die Beschwerde ab. Alles klar?
Veröffentlicht in der jungen Welt am 05.12.2018.