Leserbrief zum Artikel Kommentar: Krise als Normalzustand
vom 15.11.2018:
Eine Frage des Geldes
Solange die Löhne bzw. Gehälter in den Pflegeberufen – insbesondere in der Altenpflege – deutlich unter den Erwerbseinkommen anderer Berufe auf formal gleichem Ausbildungsniveau liegen, wird sich auch zukünftig nicht genügend Personal für diese Berufe finden lassen. Insbesondere der Lohnabstand zu industriellen gewerblich-technischen Lehrberufen ist enorm! Anders als vor 20 bis 25 Jahren können sich junge Leute heutzutage – abgesehen vom nach wie vor von Bewerberseite überlaufenen kaufmännisch-verwaltenden Berufsbereich – ihren Ausbildungsberuf bzw. Ausbildungsbetrieb aussuchen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung müssen wesentlich stärker ansteigen als von der Bundesregierung ab 1. Januar 2019 vorgesehen. Außerdem ist zu überlegen, ob – wie in der Krankenhausfinanzierung – die Investitionskosten auch in Pflegeheimen zukünftig seitens der Bundesländer steuerfinanziert werden, wofür Besserverdiener und Vermögende deutlich stärker als bisher zur Kasse gebeten werden müssen. Eine verfassungskonforme Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die den Bundesländern vollumfänglich zugute käme, wäre ein erster konkreter Schritt in die richtige Richtung.
Dass die Bundesländer bezüglich ihres Investitionskostenanteiles an der Krankenhausfinanzierung schon heute oftmals real keine verlässlichen Finanzierungspartner sind, muss den Gesetzgeber erst recht zum Handeln auffordern – indem für säumige Bundesländer zusätzliche Strafzahlungen verpflichtend eingeführt werden, die den Krankenhäusern und zukünftig womöglich auch den Pflegeheimen zusätzlich zugute kommen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung müssen wesentlich stärker ansteigen als von der Bundesregierung ab 1. Januar 2019 vorgesehen. Außerdem ist zu überlegen, ob – wie in der Krankenhausfinanzierung – die Investitionskosten auch in Pflegeheimen zukünftig seitens der Bundesländer steuerfinanziert werden, wofür Besserverdiener und Vermögende deutlich stärker als bisher zur Kasse gebeten werden müssen. Eine verfassungskonforme Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die den Bundesländern vollumfänglich zugute käme, wäre ein erster konkreter Schritt in die richtige Richtung.
Dass die Bundesländer bezüglich ihres Investitionskostenanteiles an der Krankenhausfinanzierung schon heute oftmals real keine verlässlichen Finanzierungspartner sind, muss den Gesetzgeber erst recht zum Handeln auffordern – indem für säumige Bundesländer zusätzliche Strafzahlungen verpflichtend eingeführt werden, die den Krankenhäusern und zukünftig womöglich auch den Pflegeheimen zusätzlich zugute kommen.