Leserbrief zum Artikel Ungesunde Lohnarbeit: Perfides Bonussystem
vom 19.09.2018:
Gesundheitsamt soll Betrieb prüfen
Angesichts der in Ihrem Artikel beschriebenen betrieblichen Zustände ist eine unaufgeforderte Überprüfung aller Betriebsteile durch das Gesundheitsamt angebracht – denn im Infektionsschutzgesetz ist eindeutig geregelt, dass Beschäftigte, die beruflichen Umgang mit Lebensmitteln haben, bei ansteckenden Krankheiten nicht arbeiten dürfen. Hoffentlich liest der eine oder andere Mitarbeiter des vor Ort zuständigen Gesundheitsamtes Ihren Artikel und leitet eine entsprechende unangemeldete Überprüfung umgehend in die Wege. Falls es diesen Betrieb bzw. Arbeitgeber nach einer derartigen Überprüfung nicht mehr geben wird: gut so – im Interesse von Kunden und Beschäftigten gleichermaßen!