Leserbrief zum Artikel Sozialleistungen: Heil würfelt nicht
vom 13.09.2018:
Steilvorlage für AfD
Allen aktuellen Programmdebatten bzw. »Wiederherstellungsversuchen« von Frau Nahles und Co. zum Trotz: Die SPD ignoriert realpolitisch nach wie vor ihre ehemalige Stammwählerschaft. Wie sonst lässt sich die Fortschreibung der schon seit Jahren real nicht armutsfesten Regelsätze bzw. Regelbedarfe durch SPD-Bundesarbeitsminister Heil erklären? Die unabhängigen Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaft Verdi präsentieren der Öffentlichkeit schon seit Jahren regelmäßig eigene aktuelle, real armutsfeste Regelsatzberechnungen – sie finden jedoch bei den zuständigen bzw. regierenden Sozialpolitikern nach wie vor kein »Gehör«. Was im Hinblick auf die unbedingte Erhaltung des weltweit zweitgrößten Niedriglohnsektors hinter den USA »um jeden Preis« wohl bewusst politisch gewollt ist.
Die diesjährigen, real erneut unzureichenden Regelsatzanpassungen im SGB II und SGB XII sind eine weitere Steilvorlage für potentielle AfD-Wähler – die nach wie vor der falschen Meinung sind, dass Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge für sie selbst eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch im Hinblick auf sozialstaatliche Leistungen bedeuten würden. Dass diese Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wie in Ihrem Artikel richtig dargestellt – oftmals noch geringere staatliche Grundsicherungsleistungen erhalten als Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII und obendrein auf dem Arbeitsmarkt in der Regel solche Jobs besetzen, für die sich die große Mehrheit der Deutschen zu »fein« ist oder die eine derart spezielle Fachqualifikation erfordern, dass sich dafür laut gesetzlich vorgeschriebener Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit zuvor kein passender Deutscher hat finden lassen, ist bei dieser Wählergruppe noch immer nicht angekommen.
Die diesjährigen, real erneut unzureichenden Regelsatzanpassungen im SGB II und SGB XII sind eine weitere Steilvorlage für potentielle AfD-Wähler – die nach wie vor der falschen Meinung sind, dass Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge für sie selbst eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch im Hinblick auf sozialstaatliche Leistungen bedeuten würden. Dass diese Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wie in Ihrem Artikel richtig dargestellt – oftmals noch geringere staatliche Grundsicherungsleistungen erhalten als Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII und obendrein auf dem Arbeitsmarkt in der Regel solche Jobs besetzen, für die sich die große Mehrheit der Deutschen zu »fein« ist oder die eine derart spezielle Fachqualifikation erfordern, dass sich dafür laut gesetzlich vorgeschriebener Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit zuvor kein passender Deutscher hat finden lassen, ist bei dieser Wählergruppe noch immer nicht angekommen.