Leserbrief zum Artikel Vertuschen und leugnen: Bloß nichts hochkochen!
vom 31.08.2018:
Nicht hinzunehmen
Unverständlich, worin das Staatswohl gefährdet sein soll, wenn lediglich Auskunft darüber erbeten wird, ob Mitarbeiter staatlicher Institutionen sich im Umfeld krimineller terroristischer Strukturen tummeln, wo am Ende verletzte und traumatisierte Menschen und Todesopfer zu beklagen sind. Als Abgeordneter hätte ich nachgehakt und eine Begründung gefordert. Es gibt immer noch ein Grundgesetz, und danach sind das Leben und die Gesundheit des Menschen unantastbar. Dieses Gebaren ist grundgesetzwidrig und muss nicht hingenommen werden. Bleibt zu hoffen, dass es Abgeordnete gibt, die sich so nicht vorführen lassen. Man könnte sehen, wie sich Gerichte dazu positionieren.