Leserbrief zum Artikel Pflegekrise: Knochenjob, mies bezahlt
vom 17.08.2018:
Was ist ein Altern in Würde wert?
Die miserablen Zustände in der Altenpflege werden zwar allseits beklagt – doch für eine Verbesserung bzw. Veränderung der völlig zu Recht kritisierten Zustände bezahlen will hingegen niemand. Anders lassen sich weder die hartnäckige Verweigerung der privaten Heimbetreiber bezüglich eines bundesweiten Tarifvertrages noch die Haltung der gesetzlichen Krankenversicherung bezüglich einer zumindest teilweisen Übernahme der Wegekosten in der ambulanten Pflege erklären. Zumal in der ambulanten Pflege keineswegs nur Patienten der Pflegeversicherung betreut werden: Häusliche Krankenpflege wird von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten, im SGB V geregelten Voraussetzungen auch ohne das Vorliegen eines Pflegegrades bezahlt – und das nicht nur als Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch als freiwillige Satzungsleistung einzelner Krankenkassen zur Sicherung des Ziels einer ambulanten ärztlichen Behandlung. Den Pflegeheimbewohnern bzw. Patienten kann keine höhere private Kostenlast mehr aufgebürdet werden – was daran erkennbar ist, dass immer mehr Betroffene »Hilfe zur Pflege« nach dem SGB XII vom kommunalen Sozialamt benötigen. Das seit Jahren sinkende Niveau der gesetzlichen Altersrente »dank« zahlreicher Rentenreformen zeigt also auch hier seine Schattenseiten. Letztlich muss die Gesellschaft als Ganze darüber entscheiden, was ihr ein Altern in Würde für alle wert ist. Woraufhin sich Gutverdiener und überdurchschnittlich Vermögende deutlich stärker als bisher an diesen Kosten werden beteiligen müssen.