Leserbrief zum Artikel #Aufstehen: Aufstehen für Renditen
vom 06.08.2018:
Für eine radikale Bewegung
Zum bürgerlichen Parlamentsbetrieb der gut geschmierten ideologisch-politischen Klasse des Kapitals 2018.
Das bürgerliche Parlament ist die offizielle Schwatzbude der politischen Klasse der (...) Bourgeoisie im allgemeinen und der Finanz- und Monopolbourgeoisie im besonderen, der persönlich leistungslosen Erbschaftsmillionäre und Dividendenmilliardäre. Eine soziale, ökonomische, ökologische und gesellschaftspolitische Interessenvertretung – im Gegenwarts- und Zukunftsinteresse – der großen Mehrheit der an gesellschaftlichen Produktionsmitteln eigentumslosen und lohnabhängigen Erwerbsbevölkerung findet nicht statt.
Kennzeichnend für dieses System war es von Anfang an, dass die parlamentarischen Körperschaften absolut unabhängig vom Volk und sogar erklärtermaßen gegen das Volk handeln, das heißt »Beschlüsse fassen oder Haltungen einnehmen (können), die mit dem wirklichen oder vermuteten Willen des Volkes in Widerspruch stehen« (Maunz/Dürig: Grundgesetz, Kommentare, München, Westberlin 1964, S. 25.).
Kritische Haltungen und Diskussionen sollen möglichst im Parlament abgefangen, lokalisiert und politisch entschärft werden. Alle demokratischen Aktionen außerhalb des Parlaments sollen als illegal, verfassungsfeindlich oder als »Druck der Straße« diskreditiert werden.
In den kapitalistischen Staaten, speziell in den Ländern des staatsmonopolistischen Kapitalismus, ist das Parlament eine Institution, die die politischen und ökonomischen Entscheidungen der großen Finanz- und Monopolverbände, die mit der Ministerialbürokratie eng zusammenarbeiten, legitimiert, das heißt als »Beschluss der höchsten Volksvertretung« zum Gesetz erhebt. Spektakuläre Parlamentsdebatten, falls sie überhaupt stattfinden, zusammen mit gezielten Einwirkungen der Massenkommunikationsmittel, sind darauf angelegt, auch offensichtlich volksfeindliche Beschlüsse des Parlaments als das unanfechtbare Ergebnis der Diskussion der »frei gewählten Volksvertreter« zu deklarieren.
Das bürgerliche Parlament ist die offizielle Schwatzbude der politischen Klasse der (...) Bourgeoisie im allgemeinen und der Finanz- und Monopolbourgeoisie im besonderen, der persönlich leistungslosen Erbschaftsmillionäre und Dividendenmilliardäre. Eine soziale, ökonomische, ökologische und gesellschaftspolitische Interessenvertretung – im Gegenwarts- und Zukunftsinteresse – der großen Mehrheit der an gesellschaftlichen Produktionsmitteln eigentumslosen und lohnabhängigen Erwerbsbevölkerung findet nicht statt.
Kennzeichnend für dieses System war es von Anfang an, dass die parlamentarischen Körperschaften absolut unabhängig vom Volk und sogar erklärtermaßen gegen das Volk handeln, das heißt »Beschlüsse fassen oder Haltungen einnehmen (können), die mit dem wirklichen oder vermuteten Willen des Volkes in Widerspruch stehen« (Maunz/Dürig: Grundgesetz, Kommentare, München, Westberlin 1964, S. 25.).
Kritische Haltungen und Diskussionen sollen möglichst im Parlament abgefangen, lokalisiert und politisch entschärft werden. Alle demokratischen Aktionen außerhalb des Parlaments sollen als illegal, verfassungsfeindlich oder als »Druck der Straße« diskreditiert werden.
In den kapitalistischen Staaten, speziell in den Ländern des staatsmonopolistischen Kapitalismus, ist das Parlament eine Institution, die die politischen und ökonomischen Entscheidungen der großen Finanz- und Monopolverbände, die mit der Ministerialbürokratie eng zusammenarbeiten, legitimiert, das heißt als »Beschluss der höchsten Volksvertretung« zum Gesetz erhebt. Spektakuläre Parlamentsdebatten, falls sie überhaupt stattfinden, zusammen mit gezielten Einwirkungen der Massenkommunikationsmittel, sind darauf angelegt, auch offensichtlich volksfeindliche Beschlüsse des Parlaments als das unanfechtbare Ergebnis der Diskussion der »frei gewählten Volksvertreter« zu deklarieren.