Leserbrief zum Artikel jW-Wochenendgeschichte: Zur Macht verkommen
vom 28.07.2018:
Verfassungsfeinde
Verfassungsrichter orientieren sich an Kommentaren zum Grundgesetz, in der Regel am »Maunz-Dürig«. Bürger wie ich, die sich immer wieder über verschwurbelte Urteilsbegründungen aus Karlsruhe wundern, können im Internet leicht herausfinden, dass Theodor Maunz erst Karriere als NSDAP-»Staatsrechtler« in der Nazizeit, unmittelbar danach auch in der BRD gemacht hat: Seit 1958 gelten seine Kommentare, die u. a. behaupten, der Bruch von Amtseiden unserer Politiker sei grundsätzlich von Strafe auszunehmen, als die Bibel für höchste Richter auf (deutschen) Erden. Deshalb bleibt es solange bei dem provisorisch-lückenhaften Grundgesetz, bis das Volk eine demokratische Verfassung erkämpft, die diesen Namen verdient und Recht schafft. Dass dies nötig ist, beweist das gestörte Verhältnis der Parteienpolitik zum Willen des Volkes, gesellschaftlicher Freiheit und Demokratie.