Leserbrief zum Artikel Hartz IV: Städte wollen Billigarbeiter
vom 18.07.2018:
Konkurrenz statt Solidarität
Die Artikelüberschrift ist nicht ganz zutreffend, denn die Kommunen und auch die Wohlfahrtsverbände verlangen ja höhere Lohnzuschüsse als im Gesetzentwurf vorgesehen, um den Betroffenen mehr als nur den gesetzlichen Mindestlohn – nämlich den vergleichsweise höheren Tarif- oder ortsüblichen Lohn – anbieten zu können. Und ein Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss kann – egal ob in geförderter oder ungeförderter Beschäftigung – nun mal nicht den Lohn bzw. das Gehalt einer gelernten Fachkraft mit nachweisbarem, staatlich anerkanntem Berufs- oder gar Studienabschluss erwarten.
Nichtsdestotrotz gibt es »dank« dieses aktuellen Gesetzesvorhabens in Zukunft eine eindeutige Drei-Klassen-Arbeitsgesellschaft unter den Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebes: Die unbefristet angestellte, vergleichsweise nur schwer kündbare Stammbelegschaft bildet die erste Klasse. Die zweite Klasse besteht aus ungefördert prekär Beschäftigten wie Mini- und Midijobbern, Leiharbeitern, Werkvertragsarbeitnehmern und befristet Beschäftigten. Und die neue dritte bzw. unterste Klasse besteht aus Arbeitnehmern in befristeten, öffentlich geförderten Arbeitsverhältnissen – die mit dem neuen »Teilhabechancengesetz« nun in vermehrtem Umfang geschaffen werden.
Nicht in allen, aber in vielen Betrieben wurden Arbeitnehmer schon bisher entsprechend ihrer diesbezüglichen Klassenzugehörigkeit, völlig unabhängig von ihrer jeweiligen realen Arbeitsleistung und Persönlichkeit, als Mensch behandelt – denn durch den möglichen innerbetrieblichen Aufstieg von Arbeitnehmern aus den unteren beiden Klassen befürchten Arbeitnehmer der darüberliegenden Klasse(n) den Verlust ihres aktuellen, bislang sicher geglaubten Arbeitsplatzes.
Konkurrenz statt Solidarität – verschärft bzw. vermehrt gefördert von einem sozialdemokratischen Arbeitsminister. So kommt die SPD als »Arbeitnehmerpartei« (?) ganz sicher nicht wieder auf die Beine!
Nichtsdestotrotz gibt es »dank« dieses aktuellen Gesetzesvorhabens in Zukunft eine eindeutige Drei-Klassen-Arbeitsgesellschaft unter den Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebes: Die unbefristet angestellte, vergleichsweise nur schwer kündbare Stammbelegschaft bildet die erste Klasse. Die zweite Klasse besteht aus ungefördert prekär Beschäftigten wie Mini- und Midijobbern, Leiharbeitern, Werkvertragsarbeitnehmern und befristet Beschäftigten. Und die neue dritte bzw. unterste Klasse besteht aus Arbeitnehmern in befristeten, öffentlich geförderten Arbeitsverhältnissen – die mit dem neuen »Teilhabechancengesetz« nun in vermehrtem Umfang geschaffen werden.
Nicht in allen, aber in vielen Betrieben wurden Arbeitnehmer schon bisher entsprechend ihrer diesbezüglichen Klassenzugehörigkeit, völlig unabhängig von ihrer jeweiligen realen Arbeitsleistung und Persönlichkeit, als Mensch behandelt – denn durch den möglichen innerbetrieblichen Aufstieg von Arbeitnehmern aus den unteren beiden Klassen befürchten Arbeitnehmer der darüberliegenden Klasse(n) den Verlust ihres aktuellen, bislang sicher geglaubten Arbeitsplatzes.
Konkurrenz statt Solidarität – verschärft bzw. vermehrt gefördert von einem sozialdemokratischen Arbeitsminister. So kommt die SPD als »Arbeitnehmerpartei« (?) ganz sicher nicht wieder auf die Beine!
Veröffentlicht in der jungen Welt am 19.07.2018.