Leserbrief zum Artikel Faschismus: Blutrote Roben
vom 13.07.2018:
Uraltforderung der Nazis
Die Errichtung des Volksgerichtshofes, ursprünglich als Nationalgerichtshof bezeichnet, war eine Uraltforderung der Nazis seit Anfang der 1920er Jahre. Frick, lange Zeit Reichsinnenminister der NS-Diktatur und im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess zum Tode verurteilt, beschrieb nach dem Naziputsch vom 9. November 1923 die Funktion des geforderten »Nationaltribunals als Obersten Gerichtshof« wie folgt: »Die Rechtsprechung dieses Gerichts erstreckt sich auf schuldig oder nicht schuldig. Nicht schuldig Freisprechung, schuldig Tod. Die Urteile werden binnen drei Stunden nach ihrer Rechsprechung vollzogen. Revision findet nicht statt.« (H. H.Hofmann: Der Hitlerputsch. Krisenjahre deutscher Geschichte 1920–1924, München 1961, S. 186). Ergo: Der Volksgerichtshof, der dem Frickschen Konzept weitgehend entsprach, wäre auch ohne das für die Nazis desaströse Ergebnis des Reichstagsbrandprozesses gekommen. Als Katalysator wirkte der Prozess aber zweifellos.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.07.2018.