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Leserbriefe

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Leserbrief zum Artikel Grundsatzurteil: Streikverbot bestätigt vom 13.06.2018:

Blick nach Frankreich

Die Entscheidung des BVerfG steht in der obrigkeitsstaatlichen Tradition des (undemokratischen) Kaiserreichs, die sich über die Zeit des Faschismus bis heute hinzieht. Um dies zu verdeutlichen, sei auf das Nachbarland Frankreich verwiesen: Dort sind die Beamten ebenso auf den Staat verpflichtet, werden von diesem alimentiert. Aber »Der Staat bin ich« von Ludwig IVX. ist durch die Französische Revolution beendigt. Das heißt, die Beamten sind auf die Verfassung vereidigt, nicht auf eine Regierung. Und Kritik an der Politik der Regierung bis zum Streik gehört auch zu den unveräußerlichen Grundrechten.
Natürlich wird eine Arbeitsniederlegung in der Personalakte vermerkt (Verdienstausfall), mögliche Konsequenzen für die Karriere inbegriffen, aber eine Abmahnung wäre undenkbar.
Ansonsten gilt: Grundrechte haben nur Bestand, wenn man sie aktiv wahrnimmt.
G. H.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 14.06.2018.
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