Leserbrief zum Artikel Psychiatrie: »Die Menschen dort haben keine Lobby«
vom 08.06.2018:
Opfer und Täter
Die Patienten sind rechtlos, Ärzte und Personal unmenschlich, so das Credo. Zumindest in NRW ist eine Unterbringung in einer Psychiatrie so geregelt, dass ein Antrag an das Amtsgericht eingereicht werden muss, damit ein Amtsrichter darüber entscheidet, ob die Freiheitsrechte nach »Psych KG« eingeschränkt werden dürfen. Der Patient kann ein Widerspruchsverfahren in Gang setzen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Im Verfahren wird dem Patienten automatisch ein Verfahrenspfleger an die Seite gestellt, der die Interessen des Patienten vertritt. In der Forensik wird eine Pflegekraft pro Jahr getötet. Es gibt etliche Verletzte durch Angriffe von Patienten. Morddrohungen, Beleidigungen und Mobbing sind alltäglich – seitens der Patienten. Drogenabhängige sind meist schamlos, rücksichtslos und haben eine geringe Frustationstoleranz und eine hohe Gewaltbereitschaft.