Leserbrief zum Artikel Asylpolitik: Heimat der Hardliner
vom 04.05.2018:
Bewunderung und Respekt
Einen »Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung« nennt der derzeitige deutsche Innenminister die Verhinderung der Abschiebung eines Asylbewerbers durch andere Insassen der Flüchtlingsunterkunft, die sich mit dem Abzuschiebenden solidarisierten und gemeinsam die Polizei an der Festnahme hinderten. Auf den Gedanken, dass er und seine »rechtstreue Bevölkerung« diese Ohrfeige redlich verdient haben, kommt Seehofer nicht. Wie sieht dieses Recht aus? Doch sehr nach Unrecht. Artikel 6 des Grundgesetzes sagt: »Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.« Dieses Menschenrecht wird permanent durch Verhinderung des Familiennachzugs verletzt. Der abzuschiebende Afrikaner klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den Abschiebebescheid, und das Verfahren ist noch nicht entschieden. Dennoch will ihn die Exekutive, die damit Rechtsstaatsprinzipien verletzt, festnehmen und abschieben. Die am Widerstand gegen die Polizei beteiligten Afrikaner hätten, so ein CDU-Abgeordneter, »ihr Gastrecht verwirkt«. Wohl kaum. Denn umgekehrt wird ein Schuh daraus: Geht man mit Gästen so um, wie es die deutsche Politik tut? Steckt man Gäste in Internierungslager? Ergo: Der Aufstand in der Flüchtlingsunterkunft verdient Bewunderung und Respekt.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 07.05.2018.