Leserbrief zum Artikel Neonazifestival: Tiefbraune Meinungsfreiheit
vom 20.04.2018:
Vergessener Paragraph 139 GG
Es könnten Versammlungen nicht einfach verboten werden – das hören wir bis zum Erbrechen und immer nur dann und dort, wo es um ausgemachte Nazis geht, die sich mehr als friedlich versammeln wollen. Ganz nebenbei interessiert bei diesen »Versammlungen« auch sehr wenig, was derzeit gerade neu und verlogen an Kampf gegen Antisemitismus entwickelt wird. Antisemitischer Rassismus bietet sich bestens an, wird mit Eifer »bekämpft«, wenn damit zum einem der Islam als Feindbild hervortritt und wenn damit zum anderen nicht von deutschem Antisemitismus geredet werden muss oder wenn – nach derzeitiger Lesart der Regierenden – jede Handlung Israels von vornherein geschützt ist. Was ist in Ostritz Meinungsfreiheit wie in so vielen Orten dieses Landes? Warum erinnert niemand an Artikel 139 der Verfassung bzw. des Grundgesetzes? Warum erinnert niemand an die nach wie vor geltenden Regelungen des »Befreiungsgesetzes« und die darin enthaltenen Rechtsvorschriften? Warum darf kraft dessen nichts verboten werden, was längst offen, hasserfüllt und regierungstauglich in diesem lande wieder sein Unwesen treibt? Warum dazu Schweigen und Verschweigen?