Leserbrief zum Artikel G-20-»Aufarbeitung«: Unbedingter Verfolgungswille
vom 04.04.2018:
In dubio pro reo
In dubio pro reo ist doch ein Grundsatz der Rechtsprechung, aber diese Regel scheint hinsichtlich linker G-20-Gegner außer Kraft zu sein. Da wird akribisch die Nadel im Heuhaufen gesucht, um Menschen aus dem linken Spektrum zu kriminalisieren, und man wird dann da wohl auch schnell unter Generalverdacht gestellt (...). Man wird den Verdacht nicht los, dass alles, was dem Anschein nach dem linken Spektrum angehört, oder linkes Gedankengut einfach mal kriminalisiert wird. Ich würde mich freuen, wenn unsere Staatsgewalt auch so akribisch wäre bei rechten Kräften oder Terrororganisation wie zum Beispiel in der Vergangenheit dem NSU.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 05.04.2018.