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Leserbrief zum Artikel Armut: »Spahn hätte sich vorher informieren sollen« vom 14.03.2018:

Hungern inklusive

Leider erwähnt Nikolaus nicht, dass die 4,77 Euro pro Tag, die für Essen und Trinken im Regelsatz von Alleinstehenden enthalten sind, Mangelernährung bedeuten. Nach aktualisierten Erhebungen des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernährung braucht ein Erwachsener 3,26 Euro pro 1.000 Kilokalorien, um sich gesund ernähren und ausreichend bewegen zu können. Selbst wenn man nur von einem täglichen Verbrauch von 2.200 Kilokalorien ausgeht, müssten im Regelsatz von 416 Euro pro Tag nicht 4,77 Euro, sondern 7,17 Euro enthalten sein. Die Diakonie hat 560 Euro als notwendig errechnet, um am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können. Leider akzeptiert sie dabei aber die Summe von 4,77 Euro für (Mangel-)Ernährung. Der Regelsatz müsste also, wenn man für bedarfsgerechte Ernährung eintritt, mindestens 600 Euro betragen, wie es eine von einer Reihe von Initiativen unterstützte Kampagne (…) fordert (…). Da die Gelder in der Regel vor Monatsende aufgebraucht sind, wie viele Bezieher bestätigen können, schließt »Hartz IV« im übrigen auch Hunger am Monatsende nicht aus.
Prof. Rainer Roth, Klartext e. V./Rhein-Main-Bündnis
Veröffentlicht in der jungen Welt am 21.03.2018.
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